Warum wollen Vermieter keine Hunde? Hier sind die Antworten!

Vermieter keine Hunde, weil...
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Hallo zusammen! Wenn du dir eine Wohnung suchst, wirst du sicherlich schon bemerkt haben, dass viele Vermieter keine Hunde erlauben. Aber warum ist das so? In diesem Artikel erklären wir dir, warum Vermieter keine Hunde möchten.

Vermieter wollen meistens keine Hunde, weil sie befürchten, dass der Hund Schäden am Haus verursachen könnte. Außerdem können Hunde laut sein, was die Nachbarn stören kann. Manche Vermieter haben auch Angst, dass sie für Beschädigungen oder Verletzungen durch den Hund verantwortlich gemacht werden könnten. Deshalb wollen sie lieber kein Risiko eingehen.

Hundehaltung in der Wohnung: Was muss man beachten?

Du hast einen Hund und möchtest nun in eine neue Wohnung? Dann solltest Du wissen, dass der Vermieter grundsätzlich kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen darf. Es ist aber durchaus möglich, dass er die Haltung einschränkt. Hierbei spielen die Größe des Hundes oder auch die Gefährlichkeit des Tieres eine Rolle. Auch bei Geruch- oder Lärmbelästigung darf der Vermieter die Haltung untersagen oder die Erlaubnis zurückziehen. So ist es wichtig, dass Du Dich vorher über die Regeln in der Wohnung informierst, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Katze in Wohnung: Was Vermieter beachten müssen

Du hast gerade eine schöne Wohnung gefunden und würdest gerne mit deiner Katze einziehen? Wichtig ist jedoch, dass du dich darüber im Klaren bist, dass dein Vermieter das Recht hat, ein Katzenverbot aussprechen zu dürfen. Grund dafür ist, dass die Tiere durch ihr Verhalten möglicherweise die Wohnung verschmutzen oder übermäßig abnutzen können. Der Vermieter darf aber hierbei nicht auf seine persönlichen Erfahrungen und seiner Meinung basieren, sondern muss sich auf das Mietrecht stützen. Dieses besagt, dass ein Vermieter mit seiner Entscheidung nachvollziehbar begründen muss.

Hund in neuer Wohnung: Tipps für Vermieter & Nachbarn

Falls du einen Hund hast und eine neue Wohnung suchst, dann solltest du zuerst deinen Vermieter fragen, ob das Tier in der Wohnung erlaubt ist. Es ist wichtig, die Regeln des Vermieters zu kennen, bevor du einen Hund in deine neue Wohnung mitnimmst. Auch wenn manche Vermieter einverstanden sind, einen Hund aufzunehmen, gibt es möglicherweise Einschränkungen. Daher solltest du vorher mit deinem Vermieter sprechen und die Grundregeln besprechen.

Außerdem ist es ratsam, auch deine Nachbarn zu fragen, ob sie einverstanden sind, einen Hund als Nachbar zu haben. Dadurch kannst du von vornherein sichergehen, dass es zu keinen Konflikten kommt. Falls möglich, solltest du mit deinen Nachbarn sprechen und ein Einverständnis deiner Nachbarn dem Vermieter vorlegen. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dich in deiner neuen Wohnung gleich wohlfühlen. Du kannst deinen Hund auch zur Besichtigung mitnehmen, um den Vermieter persönlich zu überzeugen, dass es sich bei deinem Liebling um ein ruhiges Tier handelt. Damit kannst du deinem Vermieter auch gleich einen Eindruck von deinem Hund vermitteln und ihm versichern, dass es zu keinen Lärmbelästigungen kommen wird.

Haustier- oder Hundeverbot in Mietwohnungen: BGH sagt Nein

Keine Sorge, ein generelles Haustier- oder Hundeverbot in Mietwohnungen ist gesetzlich nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies im Jahr 1993 entschieden (BGH, Az: VII ZR 10/92). Die Richter gaben als Begründung an, dass ein Verbot den Mieter unangemessen benachteiligen würde. Zudem können Mieter nicht dazu gezwungen werden, auf ein Haustier zu verzichten. In manchen Fällen kann es aber dennoch vorkommen, dass in einem Mietvertrag eine Klausel steht, die ein Haustierverbot vorsieht. Das kann gerechtfertigt werden, wenn es einen sachlichen Grund gibt, zum Beispiel, wenn die Wohnung zu klein oder zu schmutzig ist.

Vermieter Ablehnung von Hunden aus ökonomischen und sicherheitsrelevanten Gründen

Haltung eines Hundes: Überzeuge deinen Vermieter!

Du willst einen Hund halten, hast aber noch keine Erlaubnis von deinem Vermieter? Wenn das so ist, musst du ihm gewichtige Gründe nennen, warum es in Ordnung ist, einen Hund zu halten. Dabei kann es sein, dass er eine Verweigerung ausspricht, wenn das Tier besonders gefährlich ist, andere Mieter allergisch darauf reagieren oder ähnliche, schwerwiegende Konstellationen vorliegen. Wichtig ist, dass du deinem Vermieter deine Beweggründe schilderst und ihm beweist, dass du dich gut um den Hund kümmern wirst. Es kann sein, dass du etwas mehr Miete zahlen musst, um deine Entscheidung zu belegen. Versuche es trotzdem, ein Hund ist eine große Freude!

Unerlaubte Hundehaltung: Kündigung nicht ohne weiteres möglich

Du musst nicht befürchten, dass bei einer unerlaubten Hundehaltung gleich eine fristlose Kündigung droht. Wenn dein Hund keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen verursacht, wird eine Kündigung nicht infrage kommen. Das hat das Gericht klar gestellt. Damit die Kündigung gültig ist, müssen neben der vertragswidrigen und ungenehmigten Haltung des Hundes schuldhafte Störungen des Hausfriedens und eine vorangegangene Abmahnung vorliegen. Wenn du also einen Hund hältst, ohne dass es im Mietvertrag erlaubt ist, solltest du darauf achten, dass dein Vierbeiner keinen Ärger macht und du die Nachbarn nicht störst.

Tierhaltung kann nachträglich verboten werden

Wusstest Du, dass die Tierhaltung nachträglich verboten werden kann, wenn das Haustier die Mitbewohner belästigt? Das kann zum Beispiel durch Lärm, Dreck oder Gefahren passieren, die von einem Tier ausgehen. Lärm kann zum Beispiel durch dauerndes Bellen entstehen und Dreck kann zum Beispiel dauernde Häufchen im Flur sein. Auch eine Gefahr, die von einem Tier ausgeht, kann zu einem Verbot führen. Sei dir also stets bewusst, dass eine Missachtung der Hausregeln nachträglich Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Kann ich in meiner neuen Wohnung einen Hund halten?

Du hast gerade eine Wohnung gefunden und überlegst, ob du einen Hund halten kannst? Das kommt ganz auf den Mietvertrag an. Der Vermieter darf die Haltung eines Hundes untersagen, wenn durch das Tier eine konkrete Beeinträchtigung zu erwarten ist. Das kann beispielsweise eine Lärmbelästigung für andere Mieter oder ein Verschmutzen der Räumlichkeiten sein. Wenn im Mietvertrag keine Klausel über Hundehaltung existiert, heißt das nicht, dass sie dann automatisch erlaubt sind. Generell ist es ratsam, vorab mit dem Vermieter zu sprechen und ihn nach seiner Einschätzung zu fragen. Dann weißt du, woran du bist und kannst dich entsprechend entscheiden.

Hundehaltung in der Mietwohnung: Einzelfallentscheidung des Vermieters

Du wünschst dir einen Hund, aber du hast eine Mietwohnung? Kein Problem! Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung. Das bedeutet, dass der Vermieter selbst entscheiden kann, ob er es erlaubt, einen Hund in der Wohnung zu halten. Daher muss im Mietvertrag die Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein, damit man einen Hund halten kann. Aber keine Sorge, es gibt viele Vermieter, die offen sind für die Hundehaltung in der Mietwohnung. Also zögere nicht und frage deinen Vermieter, ob ein Hund in deiner Mietwohnung erlaubt ist. Vielleicht hast du ja bald einen neuen vierbeinigen Freund!

Hundehaltung in der neuen Wohnung: Regeln vorher klären

Du hast einen Hund und willst in eine neue Wohnung ziehen? Dann musst du vorher wissen, dass der Vermieter nicht einfach ein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen darf. Allerdings kann er die Hundehaltung in der Wohnung einschränken. Dazu können beispielsweise die Größe des Hundes oder die Gefährlichkeit des Tieres eine Rolle spielen. Auch bei Geruch- oder Lärmbelästigung darf der Vermieter die Erlaubnis zur Hundehaltung zurücknehmen. Daher ist es ratsam, vorher mit dem Vermieter zu klären, welche Regeln auf die Hundehaltung zutreffen.

Vermieter und Hunde: Warum es Probleme geben kann

Haustier-Erlaubnis anfragen: Bitte Zustimmung erteilen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Erlaubnis erteilen, ein Haustier bei mir wohnen zu lassen. Wie Sie vielleicht wissen, ist es gemäß meinem Mietvertrag nötig, dass Sie Ihre Zustimmung dazu geben.
Das Tier, das ich mir aussuchen möchte, ist ein sehr gutmütiges Wesen, das ich auf jeden Fall gut versorgen werde. Natürlich werde ich dafür sorgen, dass es nicht zu laut wird und sich an die Hausregeln hält.
Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen!
Mit freundlichen Grüßen

Hundebesitzer aufgepasst: Ruhezeiten einhalten!

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass auch Hunde Ruhezeiten einhalten müssen. Demnach solltest Du darauf achten, dass Dein Hund zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr nicht länger als 10 Minuten am Stück bellt und dies insgesamt nicht länger als 30 Minuten pro Tag dauert. Diese Regelung gilt vor allem in Wohngebieten und soll dazu beitragen, dass Nachbarschaften friedlich miteinander auskommen.

Tierhaltung: Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter

Du bist dir unsicher, ob dein Vermieter dein Mietverhältnis wegen der Tierhaltung kündigen kann? Keine Sorge, das ist eine berechtigte Frage und du kannst dir sicher sein, dass dein Vermieter in manchen Fällen sogar dazu berechtigt ist. Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass sich aus der Tierhaltung ein wichtiger Grund zur Kündigung ergeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Haustier, wie zum Beispiel einen Hund oder eine Katze, oder ein exotisches Tier, wie zum Beispiel ein Reptil, hältst. Der Vermieter kann auch bei einer kurzfristigen Tierhaltung das Mietverhältnis kündigen. Allerdings muss der Vermieter vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen und eine Frist zur Beseitigung des Verstoßes setzen. Nur wenn du diesen Fristen nicht nachkommst und es dir auch nicht möglich ist, den Verstoß zu beseitigen, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.

Mieterrecht: So bekommst du Zustimmung zur Haltung eines Hundes

Klar, wenn andere im Haus Hunde halten, dann kannst du das auch! Du als Mieter hast ein Recht darauf, dass du gleich behandelt wirst. Dein Vermieter kann dir die Zustimmung nicht einfach so verweigern. Er muss einen triftigen Grund dafür haben. Also überlege dir ganz genau, welche Art von Hund du dir wünscht und wie du deinen Vermieter am besten überzeugen kannst, dass du ein guter Hundebesitzer bist. Wenn du ihm ein paar gute Argumente lieferst und deine Verantwortung übernimmst, dann hast du gute Chancen, dass er dir die Haltung deines Vierbeiners erlaubt.

Zeiten für alleinlasse von Hunden: 6 Stunden für Erwachsene & 4 Monate für Welpen

Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass erwachsene Hunde nicht länger als 6 Stunden allein bleiben. 4 Stunden sind in der Regel für die meisten Hunde kein Problem, jedoch solltest Du darauf achten, dass Welpen bis zu 4 Monaten nicht zu lange allein bleiben. Denn die kleinen Fellnasen benötigen auch in dieser Zeit viel Liebe und Zuwendung. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig nach dem kleinen Vierbeiner zu sehen, um sicherzustellen, dass es ihm gut geht.

Mietvertrag: Wie du dir ein Haustier anschaffen kannst

Du willst dir ein Haustier anschaffen, aber dein Vermieter ist nicht so begeistert? Dann ist es wichtig, dass du dir eine schriftliche Erlaubnis einholst. Diese Erlaubnis bezieht sich allerdings immer nur auf das konkrete Tier und gilt nicht generell. Außerdem muss sich der Mieter auf das ortsübliche Maß an Tieren beschränken. Das sind in der Regel zwei Haustiere (OLG München, Az: 5 U 7178/89). Allerdings kann die Anzahl auch von der Größe der Mietwohnung abhängen. Solltest du also mehr als zwei Tiere halten wollen, lohnt es sich, vorher nachzufragen.

Haustierhaltung in der Wohnung: Rechte kennen & Vermieter informieren

Du hast dich entschieden, ein Haustier in deine Wohnung zu holen? Dann musst du vorher unbedingt mit deinem Vermieter sprechen. Denn grundsätzlich dürfen Mieter in Deutschland Katzen und Hunde halten, es sei denn, dass es ein explizites Verbot in den Formularmietverträgen gibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu eindeutig entschieden, dass Formularmietverträge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten dürfen (Az: VIII ZR 168/12). Doch leider kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, wenn es um die Tierhaltung in der Wohnung geht. Daher ist es wichtig, dass du als Mieter vorher mit deinem Vermieter über deine Pläne sprichst und deine Rechte kennst. Wenn du vorher klärst, was in deinem Mietvertrag steht und deinen Vermieter auf deine Rechte hinweist, kannst du Probleme auf jeden Fall vermeiden.

Hund in Mietwohnung halten: Vermieter muss zustimmen

Du hast einen Hund und überlegst, ob du ihn mit in deine Mietwohnung nehmen kannst? Das ist kein Problem, denn in den meisten Mietverträgen gibt es einen sogenannten Genehmigungsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Vermieter deiner Hundehaltung in der Mietwohnung vorab zustimmen muss. 2013 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, wonach eine pauschale Klausel im Mietvertrag, die eine Haltung von Haustieren ausschließt, unwirksam ist. Du musst also nur noch deinen Vermieter kontaktieren und ihn darum bitten, deinen Hund als Mitbewohner zu akzeptieren. Vergiss aber nicht, dass du dafür ebenfalls einige Verantwortung übernehmen musst. Das heißt, du müsstest deinen Hund regelmäßig versichern und auch dafür sorgen, dass er den örtlichen Regeln entspricht und niemanden stört.

Gesetzliche Regeln beachten: Verhindere, dass dein Haustier weggenommen wird

Du hast ein Haustier? Dann ist es wichtig, dass du immer die gesetzlichen Vorschriften einhältst. Denn wenn du es zu weit treibst, kann es sein, dass dir das Tier von den Behörden weggenommen wird. Das passiert aber meistens nur, wenn es wiederholt zu Auffälligkeiten bei dir gekommen ist und du die Anordnungen der Behörden ignoriert hast. Deshalb ist es wichtig, dass du die gesetzlichen Regeln einhältst und alles tust, um das Wohlergehen deines Tieres zu gewährleisten. Nur so kannst du sicher sein, dass dein Haustier auch weiterhin bei dir bleiben darf.

Mietvertrag: Tierhaltung aufgrund individueller Klausel ausgeschlossen

Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen und der Vermieter hat dir bei Vertragsabschluss individuell mitgeteilt, dass er keine Tiere im Haus haben möchte? Dann hast du leider nicht viele Möglichkeiten. Laut gesetzlicher Regelungen sind vorformulierte Klauseln nicht zulässig, dennoch kann der Vermieter in einem individuellen Mietvertrag eine Tierhaltung ausschließen. Die entsprechenden Regelungen können aber nur bei vorformulierten Klauseln ausgeschlossen werden. Somit musst du leider auf die Tierhaltung verzichten.

Fazit

Vermieter wollen normalerweise keine Hunde, weil sie Angst haben, dass der Hund Schäden anrichten könnte und sie mit hohen Kosten für die Beseitigung dieser Schäden konfrontiert werden könnten. Außerdem könnten die Hundebellen andere Mieter stören. Es besteht auch die Gefahr, dass der Hund Schäden an anderen Mietern oder deren Eigentum verursacht, was wiederum zu gerichtlichen Schritten führen könnte. Deshalb wollen die meisten Vermieter lieber keine Hunde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vermieter oft keine Hunde wollen, weil sie sich Sorgen um die Sauberkeit des Hauses machen, die Geräusche, die ein Hund machen kann, und den potenziellen Schaden, den er anrichten kann. Deshalb solltest du immer ehrlich und offen sein, wenn du nach einer Wohnung für dich und deinen Hund suchst.

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